Donnerstag, 16. April 2009
Aids: Vom geben und nehmen
Ein Starlet ist verhaftet worden. Sowas kommt vor, auch Stars sind vor Bosheit nicht gefeit.
Sie habe mindestens einen Sexualpartner wissentlich oder willentlich mit HIV infiziert. Auf den ersten Blick ist alles klar: Das atemberaubend schöne, unwiderstehliche Biest verführt...
Neee. ganz so einfach ist das nicht. Zum ungeschützten Sex gehören immer zwei (normalerweise. Mindestens).
Wer weiss, ob nicht vielleicht ja sogar er...?
Auf den dritten Blick wird die Sache immer vertrackter:
Wusste sie denn, dass sie...?
Kann er ihr nachweisen, dass sie es wusste?
Wenn sie es wusste, dann wahrscheinlich von ihrem Arzt, und da gibt es bekanntlich eine Schweigepflicht. Aber über die kann in dringenden Fällen, zum Beispiel bei Mordverdacht (und geht es hier nicht genau darum?) aufgehoben werden.
Und jetzt wird es erst so richtig heikel.
Man darf gespannt sein, wie die Sache ausgeht...

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Also ich find das auch mehr als merkwürdig..
Nach dem Motto "Ich habe HIV und ich werde es auch benutzen!"?!? Die hier gestellten Fragen müssen wirklich geklärt werden, denn einfach scheint die Sache keineswegs.
Vielleicht wusste SIE es wirklich nicht oder IHM war es in dem Moment egal - wird die Krankheit doch allgemein zunehmend auf die leichte Schulter genommen. Und sie ist in Haft, weil Wiederholungsgefahr besteht? Somit sind wir wieder beim Anfang - HIV als Waffe, die von dem "Biest" benutzt werden wird...

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Ob sie es wusste oder ihm in dem Moment egal war... das wird wohl nie herausgefunden werden.
Die - vom medizin-ethischen Standpunkt her interessante Frage ist:
Wann darf, wann sollte und wann muss ein Arzt seine Schweigepflicht brechen?
Krasser Extremfall: Man man muss eine/n Patienten/in über eine HIV-Positive Diagnose informieren, worauf der Patient/in aufsteht und sagt: "So, heute Nacht ziehe ich los und stecke noch fünf andere an!"

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Wobei es die Frage ist, ob das jemand a) so deutlich ankündigen und b) es direkt nachdem er oder sie die Diagnose erhalten hat tun würde.

Vor einiger Zeit gab es auch immer wieder einmal Berichte über Bareback-Parties, bei denen sich Männer absichtlich anstecken lassen wollen.

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Mit Sicherheit wird das niemand tun! Aber das wäre der einzige Fall, in dem die Fakten juristisch klar wären.
Bei diesen Bareback-Parties war es doch so, dass man da freiwillig hingegangen ist und auch Bescheid wusste, oder?

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Ich hörte letztens auch von einer ähnlichen Geschichte, mit einer ähnlichen Frage, nämlich wie mit der Schweigepflicht und dem Gewissen und auch der möglichen Gefahr umgehen...
Ein Patient hatte eine fiese Geschlechtskrankheit erworben, war auch kurz vorher im Urlaub. Seine Gattin war im Krankenhaus dabei. Und es war klar, dass es ansteckt und auch klar, dass sie es (noch) nicht hat, es also auch nicht von ihr kommen konnte.
Man sagte ihr wohl, dass er es hat, eben wegen der Gefahr-im-Verzug, schwieg aber auf die Frage, wie man das kriegt...
Ist das ein Weg der Wahl oder dürfte man eigentlich nur ihm sagen, dass er sich schützen muss und dann darauf hoffen, dass er es macht - und schon mal prohylaktisch die Polizei informieren? Hat man dann nicht im Versagensfall ein Verbrechen begünstigt?

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na ja, es gibt da den Paragraphen des rechtfertigenden Notstandes, aber das ist so eine Situation wo man sich tunlichst mit dem Rechtsberater seiner Haftpflichtversicherung unterhalten sollte....
da sind schon viele kluge Bücher drüber geschrieben worden!

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Ja, diese hirnverbrannten Leute nehmen wissentlich daran teil. Gestern Abend entdeckte ich auch prompt wieder einen Artikel dazu im Tagesspiegel, inzwischen soll es auch Heteras geben, die sich "pozzen" lassen wollen. Wenn diese Hirnis die Behandlungskosten und die Medikamente selbst bezahlen müssten, würden die meisten danach wohl nicht mehr lange leben.

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Heute war in der Süddeutschen ein guter Artikel über die Angelegenheit. Tenor: Die Dame ist instrumentalisiert worden. Die Informationspolitik der Staatsanwaltschaft hat eigentlich mit rechtstaatlichen Prinzipien nicht mehr viel zu tun - und deshalb wird auch der Name der Sängerin in der Süddeutschen aus Prinzip nicht genannt. Von Medizynicus auch nicht - obwohl ja wohl so ziemlich jeder weiss, um wen es geht.

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Wenn ich es richtig mitbekommen habe, hat man sie kurz vor ihrem Auftritt verhaftet - als wäre dafür nicht hinterher auch noch genug Zeit gewesen (so man sie hätte überhaupt verhaften müssen). Die zweite Frage, die ich mir stellte, war, was nun aus ihrem Kind wird.

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