Freitag, 16. Januar 2009
vom Scheißen im Krankenhaus (Teil 2)
man stelle sich folgendes Rundschreiben von Seiten der Verwaltung vor:

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie noch einmal dringend auf Ihre Verpflichtung zur gewissenhaften und wahrheitsgemäßen Anwendung des Zeiterfassungssystems hinweisen.

Im betreffenden Fall hatte sich ein ärztlicher Mitarbeiter bis 18 Uhr 23 im Hause aufgehalten, obwohl von Seiten des zuständigen Oberarztes keine Überstunden angeordnet waren. Auf Rückfrage gab er an, eine Aufnahmeuntersuchung durchgeführt zu haben. Nachforschungen in der betreffenden Abteilung ergaben jedoch, dass diese Tätigkeit bereits um 17 Uhr 50 beendet war. Der Mitarbeiter wurde daher aufgefordert, sich schriftlich zu dem Vorfall zu äußern.

Hierauf erklärte er, gegen ca. 18 Uhr ein dringendes Bedürfnis verspürt und daher die Toilette aufgesucht zu haben. Die Antwort auf die Frage, weshalb er dazu dreißig Minuten gebraucht hat, blieb er allerdings schuldig.

Wir möchten Sie daher eindringlich darauf hinweisen, dass das Verrichten der Notdurft grundsätzlich nicht als Überstunden geltend gemacht werden kann. Es handelt sich - wie z.B. auch Zähneputzen oder Rasieren - um eine private und intime Tätigkeit, welche generell ausserhalb der Arbeitszeit zu erfolgen hat.

Sollte eine Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gegen Ende der regulären Arbeitszeit Stuhldrang verspüren, dann ist den betreffenden Personen grundsätzlich zuzumuten, diesen durch Kontraktion der Gesäßmuskulatur so lange zurückzuhalten, bis die eigene Wohnung erreicht ist. Falls in dringenden Fällen die Toiletten im Hause benutzt werden, so muss die Arbeitszeit vorher durch Stempeln im Zeiterfassungssystem beendet worden sein.

Anders verhält es sich, wenn das Arbeitsende noch mehr als eine Stunde entfernt ist. Auch hier ist jedoch unbedingt auf Verhältnismässigkeit zu achten.

Eine Defäkation sollte im Normalfall nicht mehr als fünf Minuten in Anspruch nehmen. Dies umfasst das Aufsuchen der nächstgelegenen geeigneten Örtlichkeit, das Ablegen der Kleidung und Entblössung der entsprechenden Körperpartien, das Absetzen des Kotes in die Toilettenschüssel, sowie die manuelle Reinigung der Perianalregion mittels Papier, das anschliessende Betätigen der Spülung und die sorgfältige Handwäsche und Desinfektion. Auf Nachfrage bei fachkundigen Stellen wurde uns mitgeteilt, dass im Normalfall keine Notwendigkeit von mehr als einer oder allerhöchstens zwei Darmentleerungen innerhalb eines normalen Arbeitstages bestehen sollte.

Alle Abteilungsleiter wurden bereits angewiesen, in der nächsten Zeit verstärkt auf diese Angelegenheit zu achten. Im Falle von Zuwiderhandlungen ist mit Abmahnungen zu rechnen.

Hochachtungsvoll

Verwaltungsleiter
Medizynicus ist umgezogen! Hier gehts zum Neuen Blog.

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Donnerstag, 15. Januar 2009
Zum Scheißen ins Krankenhaus
...und da wir gerade bei deftigen Medizinersprüchen sind, folgt hier noch ein Beitrag zum Thema:
Es war einmal vor noch gar nicht allzulanger Zeit, als Medizynicus noch ganz grün hinter den Ohren war, da brachten die freundlichen Sanis eine junge Dame in die Notaufnahme. Diagnose: "Unklares Abdomen". Oder: Bauchschmerzen und keiner weiß warum.
Na gut, sie war... sehr adipös. Vielleicht Anfang Dreißig und hatte sechs Kinder. "Und ich möchte noch mehr!" Der Ehemann war ein zerknittertes kleines Kerlchen und arbeitslos. "Der hält es nirgendwo lange aus, sobald der Arbeitgeber erfährt, daß er an Schizophrenie leidet, wirft er ihn raus!"
Auch sie hatte psychische Probleme. Und litt an epileptischen Anfällen. Und war... na sagen wir mal, eher am flachen Ende des Genpools, wie mein Kollege Kodderschnauze gesagt hätte. Aber der war noch im OP - versprach aber, mir sofort zur Hilfe zu kommen.
Ich mühte mich also redlich ab: Labor (bei extrem adipösen Patientinnen ist das mit den Venen bekanntlich so eine Sache). Im Ultraschall war kaum was zu sehen (Ich war da sowieso nicht unbedingt der Experte). Röntgen Abdomen? Na ja, einen Ileus hatte sie jedenfalls nicht. Aber Schmerzen...
Und dann kam Kollege Kodderschnauze herangerauscht.
Kurzer Blick auf die Akte und dann:
"Ach, die kennen wir! Das ist eine Stammkundin, die kommt regelmässig etwa einmal im Monat zum Scheissen ins Krankenhaus?"
Häää?
Na ja... also Abführmittel von oben und von unten und ein paar Stunden später war die Obstipation behoben und die Patientin völlig beschwerdefrei.

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Montag, 12. Januar 2009
"Guten Tag, Wir kennen uns noch nicht. Ich habe Ihren Mann bislang nur von innen gesehen!"
Aus gegebenem Anlass:
Der Spiegel bringt gerade eine Serie über markige Chirurgensprüche.
Wer jemals einen OP von innen gesehen hat, weiß: Es ist wirklich so. Und eigentlich noch viel härter. Hierzu eine Geschichte aus meiner Anfangszeit, als ich noch ganz grün hinter den Ohren war und AiP im Kreiskrankenhaus Bad Dingenskirchen:
Es war also ein langer Tag im OP. Ich stehe mit Chef und einem Kollegen - nennen wir ihn mal Dr. Kodderschnauze - am Tisch des Hauses. Eine komplizierte Darm-OP, Chef müht sich redlich ab, ist dabei noch etwas cholerischer als sonst, man sieht, es läuft gar nicht so wie es eigentlich sollte. Adipöser Patient, und dann auch noch ständig Nachblutungen. Nach fast drei Stunden ist der Bauch endlich wieder zu, Chef gibt das Kommando zum Abtreten. Eine Schwester kommt rein.
"Draußen warten die Angehörigen. Könnte vielleicht jemand kurz mit denen reden?"
Kurzes Nicken von Chef. Der schaut rüber zu Kollege Kodderschnauze: "Macht Ihr das Mal!"
Kollege Kodderschnauze gibt mir einen Wink, wir ziehen uns um und laufen unmittelbar vor der Schleuse der Ehefrau des Patienten in die Arme.
Kollege Kodderschnauze stellt sich artig vor, und er bringt tatsächlich diesen Spruch:
"Guten Tag, Wir kennen uns noch nicht. Ich habe Ihren Mann bislang nur von innen gesehen!"

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